Der Rat des Pastoralen Raumes wird im Frühjahr 2026 nach den Pfarrgemeinderatswahlen am 8./9.11.2025 bzw. 7./8.02.2026 neu konstituiert.
Folgende Wahlordnung gilt für diese Wahl:
Zusammensetzung des Rates (richtet sich nach der jeweils gültigen Ordnung):
- Je eine delegierte Person aus den 10 Pfarreien, die Delegation erfolgt durch die Pfarrgemeinderäte
- Bis zu 10 gewählte Personen durch die Synodalversammlung
- Bis zu 5 hinzugewählte Personen
- Bis zu 2 Mitarbeitende aus dem Pastoralen Raum
- Den Mitgliedern des Leitungsteams
Erläuterung:
Der amtierende Rat legt die Anzahl der zu delegierenden Personen aus den Pfarreien fest, die gleiche Anzahl soll dann von der Synodalversammlung noch einmal gewählt werden.
Wenn die Anzahl der delegierten und gewählten Personen nicht erreicht wird, ist der Rat trotzdem beschlussfähig und in einer nächsten Synodalversammlung kann noch einmal gewählt werden, wenn sich Personen zur Wahl stellen.
Wahlverfahren:
Aktives Stimmrecht haben:
- Alle Anwesenden, die der katholischen Kirche angehören und dass 16. Lebensjahr vollendet haben.
Passives Wahlrecht haben:
- Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und der katholischen Kirche angehören.
- Personen, die im Pastoralen Raum Trier wohnen oder glaubhaft versichern können, dass sie sich im Pastoralem Raum Trier engagieren.
Wahlverfahren:
- Kandidatenvorschläge können bis zum 22.11.2025 um 11.00 Uhr angenommen werden. Die Bereitschaft zur Kandidatur bedarf dem schriftlichen Einverständnis.
- Die Kandidatenvorschläge werden dem Wahlausschuss eingereicht, unter der Adresse: trier@bistum-trier.de oder Pastoraler Raum Trier, Wahlausschuss, Grabenstr. 20, 54290 Trier. Am Wahltag werden diese bei dem Wahlvorstand abgegeben.
- Der Stimmzettel wird am Wahltag an die wahlberechtigten Personen ausgehändigt.
- Auf dem Stimmzettel stehen alle wählbaren Personen.
- Es können maximal 10 Stimmen abgegeben werden; d.h. maximal 10 Personen können gewählt werden.
- Jede/r Kandidat*in darf nur eine Stimme erhalten, es ist also keine Stimmenkumulation möglich.
- Werden mehr Stimmen abgegeben als wählbare Personen auf dem Wahlzettel, ist der Wahlzettel ungültig.
- Wenn 10 Personen oder weniger auf dem Wahlzettel stehen, muss ein/e Kandidat*in mindestens 10% der abgegebenen, gültigen Stimmen erhalten, um in den Rat gewählt zu sein.